Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese.
Allgemeine GeschäftsbedingungenALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SUOMI TRAVEL GmbH
Sehr geehrter Reisegast,
Lieber Suomi-Reisende,
Wir freuen uns, dass Sie Ihren nächsten Urlaub mit uns gebucht haben. Ihr Urlaub soll zu den schönsten Tagen des Jahres werden und dafür tun wir unser Bestes. Unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Angaben, Beschreibungen und Bedingungen auf den Internetseiten oder dem Katalog sowie auf der Ihnen übersandten Reisebestätigung. Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung auf den Internetseiten/in den Katalogen genannt werden.
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor Vertragsschluss
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
10. Gewährleistung
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. "Black List")
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14. Rechtswahl
15. Versicherungen
16. Gerichtsstand
17. Datenschutz
1. Abschluss des Reisevertrages
Ihre Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen.
Ihr Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Werktage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2. Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 30% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die von uns vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Für festbuchbare und zeitlich begrenzte Sonderangebote und kurzfristige Reservierungen unter 28 Tage gelten anderen Zahlungsbedingungen. Bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sparreisen werden 100 % des Gesamtpreises fällig.
Wir bieten Ihnen eine Zahlungsart „Überweisung“ an. Bei Bezahlung mit VISA, Euro-/Mastercard werden die Bearbeitungsgebühren der Kreditkartengesellschaft in Höhe von 2,5 % ans Sie weiterleitet. Ihnen wird vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Aber wenn eine Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle oder direkt nach Hause. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Nr. 5 zu belasten.
Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von EUR 25,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale zu erheben.
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person (auch für Kinder von 2 11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen oder auf Billigflieger wenigere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Wir empfehlen Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
Für die ausgesuchten Internetbuchungen der Flüge gegen den entsprechenden Aufwand sind wir berechtigt ein Serviceentgelt von 20,00 EUR pro Flugschein oder E-Ticket zu verlangen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine Gepäck-, Rücktransportkosten-, Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reiseunfallversicherung sowie Reisekrankenversicherung mit Rückholschutz abzuschließen.
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor Vertragsschluss
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt oder auf der Internetseite ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend.
Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kategorie.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
Alle im Internet angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. Der Reisende soll bedenken, dass in anderen Ländern deutsche Bauvorschriften nicht gelten. Wir weisen besonders auf die Tipps und Hinweise unter Länderinfos und auf das den Reisunterlagen beigefügte Material über das Reiseland hin.
Die von uns festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reiseziele oder anderer Reisekataloge abweichen. Sie werden im Wesentlichen durch die Auslastung der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien sind, sofern keine offizielle Kategorisierung besteht, von uns festgelegt und nicht unbedingt mit den Kategorien in Ortprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleich lautend.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, bei der Flugpauschalreise nach dem Saisonpreis des jeweiligen Anreisetermins und bei der eigenen Anreise nach dem jeweils gültigen Tagespreis auf unserer Internetseite.
Vermittelt Suomi Travel GmbH ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Linien- oder Charterflüge, Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden.
Unser Incentive- und Meeting- Reiseservice stellt Ihnen Ihre ganz persönliche Traumreise ab einem Reisepreis von € 1.000,- pro Person in ausgewählte Zielgebiete zusammen. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr von € 150,- pro Buchung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere die Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber schriftlich zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Suomi Travel GmbH ist berechtigt, den Entschädigungsanspruch wie folgt zu pauschalieren:
A) Einzelbuchung auf Individualreisen und Einzelleistungen der Reisende:
Rücktritt bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: ohne Kosten
ab 60 Tage vor 30 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Reisepreises.
B) Incentivereisen (Meetings ab 6 Personen) und Gruppenreisen ab 10 Personen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: ohne Kosten
vom 91. bis zum 62 Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 61 Tage zum 30 Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
ab dem 29. vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
Nach erfolgter Ticketausstellung der Flüge können die Stornokosten dem Kunden im Falle des Rücktritts vor Reiseantritt in voller Höhe belastet werden.
Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solcher Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Fehler in der Kalkulation). Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach internationalen Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen für Sie unzumutbar ist.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 10. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte "Black List" ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für jede Reisende und Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat aktuelle Auskunft.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
14. Rechtswahl
Auf das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass die auf den Internetseiten genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Reiseabruchversicherung, eine Auslandsreise-Krankenversicherung, individuelle Reiseversicherung oder eine Reiseversicherung für Gruppen in Europa sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Frankfurt am Main. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt an Main vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Stand September 2008
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